Angemeldetes Auto verkaufen: So müssen Sie vorgehen

Angemeldetes Auto verkaufen: So müssen Sie vorgehen


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Ein angemeldetes Auto zu verkaufen, ist wesentlich einfacher, als einen abgemeldeten Wagen zu veräußern. Dennoch müssen auch hier zahlreiche Dinge beachtet werden, um einen reibungslosen Verkauf zu ermöglichen. In unserem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen für Fahrzeugbesitzer, die ihr angemeldetes Auto verkaufen wollen. HomeCar24 bringt Sie mit potenziellen Käufern in Kontakt – dazu sind nur weniger Schritte notwendig.

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Angemeldetes Auto verkaufen: Vorbereitung des Wagens

Wenn Sie ein noch angemeldetes Auto verkaufen möchten, sollten Sie zuerst alle wichtigen Dokumente zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • TÜV-Bericht
  • Quittungen über Reparaturen

Der letzte Kaufvertrag ist ein weiteres Dokument, das Sie als rechtmäßigen Inhaber des Wagens ausweisen kann. Allerdings erhalten Sie ohne einen Kaufvertrag keine Zulassung, weshalb die meisten Kaufinteressenten sich mit der Zulassungsbescheinigung zufriedengeben.

Haben Sie zwischendurch kleinere Reparaturen außerhalb von Werkstätten durchführen lassen (etwa beim Beulendoktor), können Sie diese Dokumente ebenfalls für den Käufer zusammenstellen. Gleiches gilt, wenn Sie Fahrzeugteile erworben haben, die beim Kauf nicht an Bord waren – etwa eine Box für den Dachgepäckträger oder ein Entertainment-System.

Angemeldetes Auto verkaufen: Durchführung von Reparaturen

Die Chancen auf einen schnellen Verkauf erhöhen sich drastisch, wenn Sie vorher alle notwendigen Reparaturen durchführen lassen. Was notwendig ist und was nicht, liegt in Ihrem Ermessen, solange die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt ist und das Fahrzeug in vollem Umfang genutzt werden kann.

Ein kleiner Kratzer am Kotflügel beeinträchtigt die Nutzung in keiner Weise, stellt aber einen optischen Mangel dar, der für einige Kaufinteressenten ein No-Go ist.

Typische Reparaturen, die Sie durchführen sollten, wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen wollen, sind:

  • Reparatur eines defekten Auspuff-Systems
  • Reparatur eines ölenden Motors
  • Austauschen von defekten Wischblättern
  • Austauschen von abgefahrenen Reifen 

Bei kleineren Mängeln wie abgefahrenen Reifen können Sie mit dem Kaufinteressenten verhandeln. Gebrauchte Reifen können für einen vergleichsweise geringen Betrag beim Händler oder auf dem Privatmarkt beschafft werden. Tritt aus dem Motorraum Öl aus, gestalten sich die Verhandlungen als schwierig, da der Wagen möglicherweise nicht mehr fahrbereit ist.

Durchführung von Reparaturen

Angemeldetes Auto verkaufen: Wertermittlung des Fahrzeugs

Bevor Sie ein angemeldetes Auto verkaufen, sollten Sie ermitteln, welchen Betrag Sie für den Wagen verlangen können. Am besten führen Sie eine ausführliche Internetrecherche durch. Nutzen Sie dazu einschlägige Verkaufsportale und achten Sie darauf, alle Fahrzeuginformationen korrekt anzugeben. Dazu gehören unter anderem:

  • Marke
  • Modell
  • Alter
  • Laufleistung
  • Ausstattung

Die Ausstattung ist von besonderer Bedeutung, wenn Sie Ihren Wagen veräußern möchten. Ob Sie ein angemeldetes Auto verkaufen oder einen Unfallwagen zum Verkauf anbieten möchten, ist hier nicht von Belang. Durch die Ausstattung kann sich der Verkaufspreis durchaus um 20 oder gar 30 bis 40 Prozent erhöhen. Am gefragtesten sind Fahrzeuge mit Vollausstattung. Besitzen Sie einen solchen Wagen, ist es praktisch sicher, dass innerhalb kurzer Zeit die ersten Kaufangebote eingehen. 

Bewertung des eigenen Autos

Bei der Bewertung des eigenen Autos ist es wichtig, realistisch zu bleiben und sich nicht von Wunschvorstellungen leiten zu lassen. Viele Fahrzeugbesitzer, die ihr noch angemeldetes Auto verkaufen möchten, haben im Hinblick auf den Verkaufspreis überzogene Erwartungen

Der Wert des eigenen Fahrzeugs lässt sich am zuverlässigsten anhand der Ausstattung (siehe oben) und des Zustands beurteilen. Überprüfen Sie alle Teile Ihres Fahrzeugs auf Funktion und lassen Sie dabei nichts aus. Beziehen Sie alle Teile mit ein, die Sie selten benutzen – zum Beispiel die elektronische Leuchtweitenregulierung oder den elektrischen Außenspiegel an der Fahrerseite.

Behalten Sie außerdem im Hinterkopf, dass es bei der Bewertung des eigenen Autos auf die Gegebenheiten des regionalen Marktes ankommt. So haben Gebrauchtwagen in Mecklenburg-Vorpommern einen anderen Wert als in Berlin oder Nordrhein-Westfalen.

Angemeldetes Auto verkaufen: Anzeigen schalten

Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen möchten, werden Sie beinahe zwangsläufig auf die großen Verkaufsportale stoßen, deren Namen fast jedem Fahrzeugbesitzer geläufig sind. Bei den meisten Portalen liegt der Schwerpunkt auf Privatverkäufen. HomeCar24 bietet Ihnen die Möglichkeit, interessierte Händler zu kontaktieren und das Geschäft an einem Treffpunkt Ihrer Wahl in bar abzuwickeln. Diese Art des Verkaufs reduziert Ihren Aufwand auf ein Minimum und gibt Ihnen gleichzeitig die Chance auf einen angemessenen Verkaufspreis.

Wie sollte die Anzeige aussehen?

Die Erstellung eines aussagekräftigen Inserats ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Geschäft. Leider messen viele Fahrzeugbesitzer, die ein angemeldetes Auto verkaufen möchten, der Gestaltung der Anzeige zu wenig Bedeutung bei. Sie füllen nicht alle Felder aus und geben sich bei der Erstellung der Bilder keine Mühe. Manche Wagenbesitzer, die ein angemeldetes Auto verkaufen wollen, verzichten sogar ganz auf Bilder. Dies ist eine denkbar schlechte Idee, da kaum jemand auf ein solches Angebot eingeht. 

Wenn Sie Bilder von Ihrem Wagen anfertigen, sollten Sie das Fahrzeug aus allen Perspektiven fotografieren. Die potenziellen Käufer möchten sowohl das Äußere als auch den Innenraum sehen. Fotografieren Sie das Cockpit, den Motorraum und den Kofferraum des Fahrzeugs. Sind Mängel wie Lackabplatzungen vorhanden, sollten diese ebenfalls fotografiert werden. Beim Ablichten des Cockpits ist es ratsam, den Kilometerzähler mitzufotografieren, um den Interessenten zu beweisen, dass die angegebene Laufleistung stimmt.

Bei der Erstellung des Inserats sollten Sie außerdem darauf achten, alle wichtigen Informationen über den Zustand und die Technik Ihres Fahrzeugs aufzuführen. Dies betrifft vor allem die Ausstattung des Wagens, aber auch etwaige Mängel. Kleinere Lackschäden sollten mit aufgeführt werden. Solche Bagatellschäden können ärgerlich sein, doch sie machen Ihr Auto nicht zu einem Unfallwagen. Falls es sich bei Ihrem Wagen um ein Unfallauto handelt, finden Sie auf unserer Webseite einen umfangreichen Beitrag zum Thema „Unfallauto verkaufen“.

Probefahrt und Besichtigung

Die Probefahrt ist der Dreh- und Angelpunkt bei den Verkaufsverhandlungen. Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen, ist eine Probefahrt praktisch unumgänglich. Nur die wenigsten Kaufinteressenten sind bereit, einen Wagen zu erwerben, den sie zuvor nicht selbst gefahren haben. Selbst Neuwagen werden in der Regel nicht ohne eine längere Probefahrt verkauft.

Es empfiehlt sich, einen festen Termin für die Testfahrt zu vereinbaren. Idealerweise wird die Probefahrt bei Tageslicht durchgeführt. Im Dunkeln lässt sich der Zustand eines Fahrzeugs schlecht beurteilen. Ziehen Sie einen Zeugen hinzu, der Sie und den Käufer bei der Probefahrt begleitet. Auf diese Weise verhindern Sie, dass der Interessent sich des Fahrzeugs bemächtigt. Der Zeuge kann außerdem bestätigen, dass sich der Wagen in dem Zustand befindet, der im Kaufvertrag beschrieben wird.

Noch ein Tipp: Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen, sollten Sie sich vor der Testfahrt den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Dies gilt besonders, wenn es sich um einen jungen Kaufinteressenten handelt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Fahrzeugkäufer den jeweiligen Wagen demolierten und damit einen Schaden in beträchtlicher Höhe verursachten.

Will der Kaufinteressent nur eine Besichtigung vornehmen, können Sie sich getrost allein mit ihm oder ihr treffen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie einen Ort wählen, an dem sich andere Menschen aufhalten oder zumindest in Rufweite sind. Ein abgelegener Parkplatz in der freien Natur ist für ein Treffen mit einem Kaufinteressenten denkbar ungeeignet. Kriminelle, die berufsmäßig Fahrzeuge stehlen, haben an solchen Orten leichtes Spiel.

Wie bereitet man eine Besichtigung vor?

Eine Fahrzeugbesichtigung will gut vorbereitet sein. Sie möchten, dass der Wagen einen möglichst guten Eindruck auf den Interessenten macht. Dies können Sie erreichen, indem Sie den Wagen innen wie außen gründlich reinigen. Für die Innenreinigung empfiehlt sich ein starker Sauger. Gute Adressen sind Tankstellen und Autowaschanlagen. 

Eine professionelle Innenreinigung kostet Geld, das allerdings gut angelegt ist – denn nichts lieben Kaufinteressenten so sehr wie einen gut riechenden, sauberen Wagen. In einigen Waschanlagen werden Innenreinigungen schon für 25 bis 30 Euro angeboten.

Darüber hinaus sollten Sie die nötigen Dokumente bereithalten. Neben dem Kaufvertrag werden der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und der aktuelle HU-Prüfbericht benötigt. Wurden Umbauten vorgenommen, muss bei der Ummeldung eine entsprechende Betriebserlaubnis vorgelegt werden. 

Falls der Interessent sofort zugreifen möchte, kann er das Fahrzeug gleich mitnehmen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie ihm erlauben, mit dem Wagen nach Hause zu fahren und dort die Schilder abzumontieren. Ist der Wohnort des Käufers nicht allzu weit entfernt, können Sie ihn zu Hause absetzen und den Heimweg mit einem anderen Verkehrsmittel zurücklegen.

Kaufvertrag und Bezahlung

Der Kaufvertrag regelt die Modalitäten des Autoverkaufs. Neben den persönlichen Daten der beiden Vertragspartner sollten folgende Angaben im Vertrag enthalten sein:

  • Hersteller und Typ
  • Erstzulassung des Fahrzeugs
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer
  • Mitverkauftes Zubehör/Zusatzausstattung

Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen, sollten Sie außerdem das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs in den Vertrag übernehmen. 

Von immenser Bedeutung sind Angaben zu möglichen Unfallschäden und sonstigen Beschädigungen. Aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht müssen Sie alle Schäden im Vertrag festhalten – selbst wenn es sich nur um einen minimalen Blechschaden handelt. Fehlen solche Angaben, kann der neue Eigentümer rechtliche Schritte gegen den bisherigen Besitzer einleiten. Brenzlig wird es, wenn der neue Eigentümer aufgrund fehlender Angaben (z.B. eine defekte Lenkstange) einen Unfall erleidet. Wir raten dringend dazu, nichts zu verschweigen und dem Kaufinteressenten anzubieten, den Wagen vor dem Kauf von einem Fachmann überprüfen zu lassen. 

Selbstverständlich darf auch die Kaufsumme nicht fehlen. Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode wie Barzahlung oder Überweisung. Bei Überweisungen haben Sie die Möglichkeit, eine Anzahlung zu vereinbaren. Lassen Sie sich die Ausweisnummer des Käufers geben, um sich vor Betrug zu schützen. Halten Sie im Vertrag ein Zahlungsziel (z.B. 7 Tage nach Erhalt des Fahrzeugs) fest.#

Bei HomeCar24 sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen. Sie erhalten den Betrag in bar und wickeln das Geschäft mit einem Händler ab, der sich mit dem Verkauf von Fahrzeugen auskennt. Bei uns sind ausschließlich seriöse Händler registriert, die Sie nicht übervorteilen und Ihnen bei der Abwicklung des Geschäfts behilflich sind.

Angemeldetes Auto verkaufen: Ummeldung des Autos

Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen, besteht keine Pflicht, den Wagen abzumelden. Sie müssen lediglich der zuständigen Zulassungsstelle mitteilen, dass der Wagen veräußert wurde. Die Pflicht zur Ummeldung liegt beim Käufer des Wagens. 

Gleichwohl melden viele Personen, die ihren Wagen verkauft haben, das Fahrzeug ab. Dies hat den Grund, dass Sie so lange als Halter gelten, bis der neue Besitzer den Wagen umgemeldet hat. Lässt sich der neue Eigentümer mit dem Behördengang Zeit und verursacht einen Unfall, werden Sie haftbar gemacht. Zudem müssen Sie weiterhin die Kfz-Versicherungsprämie für einen Wagen zahlen, der Ihnen nicht mehr gehört.

Für die Ummeldung eines Fahrzeugs werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)

Händigen Sie dem Käufer alle relevanten Unterlagen aus, wenn Sie Ihr abgemeldetes Auto verkaufen. So beschleunigen Sie den Vorgang der Ummeldung. Auf die Erteilung der EVB-Nummer haben Sie freilich keinen Einfluss, da diese nur vom neuen Eigentümer beantragt werden kann.

Abmeldung und Versicherung 

Nachdem Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie es abmelden. Benötigt werden dafür die beiden Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) sowie beide Kfz-Kennzeichen. Nach der erfolgten Abmeldung und der Entwertung durch den Mitarbeiter der Zulassungsstelle können die Kennzeichen entweder mitgenommen oder der Zulassungsstelle überlassen werden.

Die Versicherung wird in der Regel durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert. Das Finanzamt wird ebenfalls benachrichtigt, damit Sie nicht weiterhin die Kfz-Steuer entrichten müssen. In einigen Fällen muss der Halter selbst die Versicherung über die Abmeldung unterrichten. Genaueres erfahren Sie in der Zulassungsstelle.

Übrigens: Anders als bei der Anmeldung kann für die Abmeldung jede Zulassungsstelle in Deutschland aufgesucht werden. Es ist also nicht zwingend notwendig, sich einen Termin in der Zulassungsstelle geben zu lassen, in der das Fahrzeug angemeldet wurde.

Teilen Sie dem neuen Fahrzeugbesitzer mit, dass das Auto abgemeldet wurde – denn nach der Abmeldung darf der Wagen nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen. Darunter fallen alle Straßen und Parkplätze sowie Privatwege, die von Anliegern genutzt werden dürfen. Der Wagen darf nur noch auf Privatgrundstücken abgestellt werden, z.B. in einer Garage oder in einem Carport.

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