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Einen Unfallwagen zu verkaufen, kann sich zu einem schwierigen Unterfangen entwickeln. Anders ist die Situation, wenn Sie überlegt und mit dem nötigen Fachwissen an diese Aufgabe herangehen. Unser Ratgeber vermittelt Ihnen die wichtigsten Fakten rund um das Thema “Unfall Auto verkaufen” und klärt häufig gestellte Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unfallfahrzeugen ergeben.

Unfall Auto verkaufen: Was ist ein Unfallwagen?

Wenn Sie ein Unfall Auto verkaufen wollen, sollten Sie zunächst feststellen, ob es sich überhaupt um einen Unfallwagen handelt. Erstaunlich viele Wagenbesitzer bieten ihr Fahrzeug als Unfallauto an, obwohl es gar nicht in diese Kategorie fällt. So ist beispielsweise ein Fahrzeug, das auf dem Supermarktparkplatz einen leichten Rempler mit abgeplatztem Lack erlitten hat, kein Unfallauto. Wie sich der Begriff “Unfallwagen” definiert, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Unfallwagen: Definition und Klassifizierung 

Von Seiten des Gesetzgebers gibt es keinen eindeutigen Maßstab dafür, wann der Zeitpunkt eintritt, ab dem ein Auto als Unfallwagen einzustufen ist. Dies macht die Aufgabe von Fahrzeugbesitzern, die ihren Wagen als Unfall Auto verkaufen möchten, nicht gerade einfacher.

Der Bundesgerichtshof hat vor einiger Zeit den Begriff “Unfall” eingegrenzt. Demnach ist ein Verkehrsunfall ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, welches mit den Gefahren des Verkehrs in einem ursächlichen Zusammenhang steht. Ein Unfall liegt vor, wenn das Fahrzeug beschädigt wird – entweder mit oder ohne Einwirkung des Fahrers. Wird ein abgestelltes Fahrzeug durch einen Radfahrer beschädigt, ist dies der Definition nach ein Unfall.

Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass sich der Wagen nur noch als Unfall Auto verkaufen lässt. Entscheidend ist letztlich der Umfang des Schadens. Handelt es sich um eine kleine Schramme, die der Besitzer problemlos selbst ausbessern kann, ist der Wagen nicht als Unfallauto anzusehen. Gleiches gilt, wenn eine kleine Parkbeule vorhanden ist, die durch eine Fachwerkstatt für kleines Geld entfernt werden kann. Bei derartigen Schäden spricht man von sogenannten Bagatellschäden.

Bei größeren Schäden ist die Rechtssprechung uneinheitlich. Ein abgefahrener Außenspiegel oder eine zerbrochene Fensterscheibe machen ein Auto nach Ansicht der Gerichte zwar nicht zum Unfallwagen, doch der Fahrer darf den Wagen nicht mehr als unfallfrei anbieten

Sonderfall Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen. Mit anderen Worten: Der Unfallwagen kann nicht rentabel repariert werden. Als Schadenersatz kann der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen. 

Der Wiederbeschaffungswert ist derjenige Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallschäden auf dem Gebrauchtmarkt hätte. Dabei spielen Faktoren wie Alter, Ausstattung und Laufleistung eine Rolle. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Vergleichswerte im regionalen Gebrauchtwagenmarkt ermittelt. 

Wie unterscheidet sich ein Unfallwagen von einem herkömmlichen Gebrauchtwagen?

Alles, was über kleinere kosmetische Makel hinausgeht, muss als Unfallschaden deklariert werden. Dies gilt freilich nur, wenn der Schaden durch den laufenden Verkehr verursacht wurde. Schäden durch Naturereignisse wie einen Hagelschauer fallen nicht in die Kategorie “Verkehrsunfall”, müssen jedoch beim Verkauf offenbart werden. Mehr zur sogenannten Offenbarungspflicht lesen Sie im dritten Hauptabschnitt unseres Beitrags.

Unfall Auto verkaufen: Gründe für den Verkauf eines Unfallwagens 

Wer ein Unfall Auto verkaufen möchte, tut dies zumeist aus einem Grund: Der Fahrzeugbesitzer möchte sich nicht mit den Reparaturen herumschlagen und sein Geld lieber in einen Wagen investieren, der noch keine nennenswerten Unfälle erlitten hat. Andere Autohalter möchten auf ein anderes Modell umsteigen und verkaufen deshalb ihren bisherigen Wagen – der Unfallschaden spielt dabei keine besondere Rolle.

Die Optik ist für viele Autobesitzer ein entscheidender Grund, Ihr Unfall Auto zu verkaufen. Die meisten Unfallschäden sind mit Beulen und Kratzern verbunden. Ähnlich wie ein Geschäftsmann kein zerfetztes Sakko trägt, möchten die meisten Autohalter keinen Wagen fahren, der durch einen Unfall verunstaltet wurde.

Die Suche nach einer Autowerkstatt, die den Schaden möglichst kostengünstig beseitigen kann, ist eine weitere Bürde. Handelt es sich um einen größeren Schaden, stehen Verhandlungen über den Preis der Reparaturen an. Diese gestalten sich oftmals schwierig. Manche Werkstätten versuchen, aus der mangelnden Sachkenntnis der Kunden Kapital zu schlagen und stellen überhöhte Rechnungen. Der weitaus einfachere Weg ist, das Unfall Auto zu verkaufen: In diesem Fall muss der Käufer den Wagen auf seine Kosten reparieren lassen und sich um eine Werkstatt bemühen.

Was sind die Vor- und Nachteile des Verkaufs eines Unfallwagens?

Einen Unfallwagen zu verkaufen, bringt Vorteile, aber auch einige Nachteile und Risiken mit sich. Die wichtigsten Punkte fassen wir in diesem Abschnitt zusammen.

Vorteile:

  • Keine Preisverhandlungen mit Werkstätten – Fahrzeugbesitzer, die ihr Unfall Auto verkaufen, müssen keine Werkstatt finden und keine Verhandlungen über die Höhe der Reparaturkosten führen.
  • Sofortiger Erhalt von Bargeld  – Wenn Sie Ihr Unfall Auto verkaufen, erhalten Sie den Kaufpreis sofort und in bar – zumindest, wenn Sie Ihren Wagen über HomeCar24 verkaufen. 
  • Möglichkeit der Beschaffung eines Ersatzwagens – Nach dem Erhalt der Kaufsumme können Sie das Geld in den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs investieren.

Nachteile:

  • Beachtung von rechtlichen Aspekten – Beim Verkauf eines Unfallwagens müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Der Käufer muss vollumfänglich über die Schäden informiert werden (hier greift die sogenannte Offenbarungspflicht).
  • Finden eines Käufers – Etliche Fahrzeugbesitzer, die ihr Unfall Auto verkaufen möchten, suchen Wochen oder gar Monate nach einem Käufer. Bei HomeCar24 können Sie sofort interessierte Händler finden, die Ihnen einen fairen Preis anbieten.
  • Bewertung der Schäden – Die Bewertung der Schäden ist für Laien außerordentlich schwierig. Häufig wird bei größeren Unfällen das Innenleben des Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen. Daher kann die Bewertung nur durch einen Fachmann erfolgen.

Unfall Auto verkaufen: Wie wird der Unfallschaden bewertet?

Ein Schadensgutachten bzw. Unfallgutachten wird von einem Sachverständigen für KFZ-Schäden angefertigt. Der Gutachter fertigt Bilder von dem Schaden an und stellt fest, welche Teile des Wagens durch den Unfall beschädigt wurden.

Des Weiteren stellt der Gutachter fest, welche Ersatzteile für die Reparatur des Wagens notwendig sind und wie groß der Zeitaufwand ist, den die Werkstatt betreiben muss, die den Schaden behebt. Auf diese Weise berechnet der Gutachter die Reparaturkosten. In der Regel tritt durch einen Unfall eine Wertminderung ein. Handelt es sich lediglich um optische Mängel, kann die Wertminderung gering ausfallen. 

Der sogenannte Nutzungsausfall spielt für den Verkauf keine Rolle, ist aber gleichwohl Bestandteil des Gutachtens. Steht Ihnen der Wagen wegen der Reparatur über längere Zeit nicht zur Verfügung, kann eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.

Unfall Auto verkaufen: Wie wird der Unfallschaden bewertet?

Rechtliche Aspekte des Unfallwagenverkaufs 

Bei jedem Verkauf eines Gebrauchtwagens müssen rechtliche Aspekte beachtet werden. Bei Unfallautos gelten besondere Maßstäbe, da die Schäden ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Der Verkäufer muss die sogenannte Offenbarungspflicht beachten. Dies bedeutet, dass der Käufer in vollem Umfang über alle Mängel unterrichtet werden muss, die das Fahrzeug aufweist.

Diese Aufgabe kann sich für einen Fahrzeug-Laien schwierig gestalten, da Unfallschäden zahlreiche Komponenten in Mitleidenschaft ziehen können, die von außen nicht sichtbar sind. Dies betrifft zum Beispiel das Fahrwerk, aber auch den Antrieb und andere Teile bzw. Teilegruppen des Wagens. Aus diesem Grund wenden sich Personen, die ihr Unfall Auto verkaufen möchten, häufig an einen Sachverständigen, der alle Schäden in einem Bericht zusammenfasst und den Restwert des Wagens ermittelt. 

Beim Verkauf eines Unfallwagens muss der Begriff “Unfallwagen” zwingend in den Kaufvertrag übernommen werden. Nach einem BGH-Urteil kann ein Schaden dann als erheblich angesehen werden, wenn die Beseitigung Kosten von mehr als 5 Prozent des Kaufpreises verursacht. 

Gerichtsurteil: Durch Sachverständigen ermittelter Restwert ist verbindlich

Hat ein Sachverständiger in seinem Gutachten den Restwert eines Unfallwagens ermittelt, darf der Geschädigte das Auto zu diesem Preis verkaufen. Zu diesem Urteil kam vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 673/15). 

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Geschädigte das Gutachten an die gegnerische Versicherung weitergeleitet. Darin hatte der beauftragte Sachverständige anhand von mehreren Angeboten des regionalen Automarktes den Restwert des Wagens ermittelt. Kurz nachdem der Geschädigte den Wagen verkauft hatte, erhielt er durch die Versicherung ein Restwertangebot eines regionalen Händlers. Dieser bot ihm für den Wagen 9.000 Euro mehr.

Für die Regulierung des Schadens wollte die Versicherung das neue Angebot zugrundelegen, hatte jedoch keinen Erfolg. Das angerufene Gericht kam zu dem Schluss, dass der Geschädigte sich auf die Angaben des Gutachters verlassen darf und keine eigenen Nachforschungen anstellen muss. 

Der Fall verdeutlicht, dass ein Gutachten eines Sachverständigen ein rechtlich anerkanntes Dokument ist, auf das sich ein verkaufswilliger Fahrzeugbesitzer verlassen kann. Sollten Sie Ihr Unfall Auto verkaufen wollen, dürfen Sie den ermittelten Wert als Grundlage verwenden, ohne mit Ihrer Versicherung in Konflikt zu geraten

Ist es sinnvoll, einen Kostenvoranschlag einzuholen?

Ein Kostenvoranschlag stellt keine Fahrzeugbewertung dar – erst recht nicht im rechtlichen Sinne. Durch einen Kostenvoranschlag lassen sich nur die reinen Reparaturkosten beziffern, nicht aber die Wertminderung. Weder der Wiederbeschaffungswert noch der Restwert des Fahrzeugs werden in einem Kostenvoranschlag angegeben.

Für die Unfallregulierung benötigen Sie das Gutachten eines Sachverständigen. Versicherungen lassen sich in der Regel nicht auf Kostenvoranschläge ein, da hier die entscheidenden Informationen fehlen. Eine Ausnahme ist bei Bagatellschäden gegeben, etwa bei oberflächlichen Dellen oder Kratzern. Ein solches Fahrzeug sollte jedoch nicht als Unfall Auto verkauft werden, da der Wagen fahrbereit ist und allenfalls kleinere optische Mängel aufweist.

einen Kostenvoranschlag einzuholen

Unfall Auto verkaufen: Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Wenn Sie einen Unfallwagen verkaufen möchten, sollten Ihnen folgende Dokumente vorliegen:

  • Kaufvertrag
  • Serviceheft
  • TÜV-Bericht
  • Bericht über die Abgasuntersuchung (AU)
  • Rechnungen für sämtliche durchgeführte Reparaturen

Das Serviceheft ist bei vielen Fahrzeugen, die auf dem Gebrauchtmarkt zum Verkauf angeboten werden, nur sporadisch ausgefüllt. In der Regel werden neu gekaufte Autos einige Jahre lang regelmäßig gewartet. Danach nimmt die Frequenz der Inspektionen rapide ab, was mit dem sinkenden Restwert zu tun hat. Für Inspektionen werden gerade in Vertragswerkstätten hohe Beträge verlangt, die viele Fahrzeugbesitzer nicht aufbringen können oder wollen.

Verkaufspreis für den Unfallwagen 

Der Verkaufspreis für den Unfallwagen richtet sich nach dem Restwert des Wagens. Dies ist 

der Wert, den das Fahrzeug nach den Berechnungen und Feststellungen des Sachverständigen noch hat. Bei einem Totalschaden kann der Restwert auch der reine Schrottwert sein. Ermittelt wird der Wert, indem der beauftragte Gutachter den Wagen inseriert und verbindliche Angebote von Händlern einholt. 

Beachten Sie, dass bei HomeCar24 registrierte Fahrzeughändler sowohl intakte als auch verunfallte Autos ankaufen. Die Händler können die Fahrzeuge problemlos in seine Einzelteile zerlegen und die einzelnen Komponenten auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen. Häufig sind bei einem Auto mit Totalschaden noch viele Teile intakt, etwa das Autoradio oder der Motor.

Alternativen zum Verkauf eines Unfallwagens 

Wie in allen Bereichen des Lebens gibt es auch beim Verkauf eines Unfallwagens Alternativen, die Sie in Betracht ziehen können. Dazu gehören beispielsweise Verschrottungsprogramme, die von staatlicher Seite aufgelegt werden. In einigen Ländern werden diese Programme mit dem Slogan „Cash for clunkers“ (dt. etwa „Verschrottungsprämie“) beworben. Die Wagenbesitzer können ihre Fahrzeuge gegen eine attraktive Geldprämie verschrotten lassen und von dem Erlös einen Neuwagen kaufen.

In der Vergangenheit gab es Verschrottungsprogramme, bei denen Prämien von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug gezahlt wurden. Bevor Sie Ihr Unfall Auto verkaufen, sollten Sie sich informieren, ob gerade eine solche Prämie verfügbar ist. In fast allen Fällen liegt der Verkaufspreis des Wagens unterhalb von 5.000 Euro, insbesondere, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Totalschaden handelt. 
Eine weitere Alternative sind Rückkaufprogramme von Autoherstellern. Große Hersteller wie BMW oder Mercedes kaufen von Zeit zu Zeit ältere Fahrzeuge zu günstigen Konditionen an, um an recyclingfähige Materialien zu gelangen und neue Fahrzeuge an den Mann zu bringen. Unfallautos werden im Zuge solcher Programme eher selten angekauft. Dennoch ist es einen Versuch wert, bei einem Händler vorbeizuschauen und den fraglichen Wagen anzubieten.

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An dieser Stelle sollten wir Ihnen erklären, wie wir zu dem Wert kommen. Wir betrachten die Marke und das Modell sowie weitere Daten wie z. B. die Ausstattung, Zustand und Historie des Fahrzeugs. Einige Modelle sind begehrter als andere und erzielen natürlich höhere Preise.

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Häufig gestellte Fragen​

Muss ich beim Verkauf eines Fahrzeugs eine Garantie/Gewährleistung abgeben?

Nein. Beim verkauf an einen gewerblicher Käufer,erlischt die Garantie mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Kann ich ein Auto im Namen eines Familienmitglieds verkaufen?

Ja, Sie können ein Fahrzeug im Namen eines Familienmitglieds/eines Dritten verkaufen. Halten Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs einfach die folgenden zusätzlichen Dokumente bereit:

Eine vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnete und auf Ihren Namen ausgestellte Verkaufsvollmacht.

Eine Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises – sowohl von Ihnen als auch vom Fahrzeugeigentümer.

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